Sekundarstufe Allgemeinbildung
News: Das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2020/21 ist abgeschlossen.
Diese Seite wird Ende Jänner 2021 aktualisiert. |
Aufnahmeverfahren und Zulassung zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung
1. Allgemeines Aufnahmeverfahren
1.1. Zielsetzung des Aufnahmeverfahrens
Ein Lehramtsstudium bereitet auf den anspruchsvollen aber auch sehr interessanten und abwechslungsreichen Beruf einer Lehrerin bzw. eines Lehrers vor. Der Verbund LEHRERiNNENBILDUNG – WEST bietet das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) an. Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist in ein vierjähriges Bachelorstudium und ein darauf aufbauendes zweijähriges Masterstudium unterteilt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Studien haben Sie die Berechtigung, an allen Schulen der 10-19-jährigen (mit Ausnahme der Berufsschulen) zu unterrichten, also an (Neuen) Mittelschulen, Polytechnischen Schulen, Gymnasien, Realgymnasien und Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen.
Die Entscheidung für den Beruf Lehrerin bzw. Lehrer sollte, wie Studien zur Berufsbiographie von Lehrerinnen und Lehrern zeigen, bereits vor Studienbeginn gut überlegt sein. Die aus der eigenen mindestens 12-jährigen Schulzeit scheinbare Vertrautheit mit diesem Beruf relativiert sich bei nahezu allen Studierenden spätestens dann, wenn sie selbst während der Studienzeit aktiv vor einer Klasse stehen, statt am Unterricht - wie bisher - als Schülerin bzw. Schüler teilzunehmen.
Die Eignung für das Lehramt an Schulen wird mit einem zweistufigen Eignungsfeststellungsverfahren (= Aufnahmeverfahren) überprüft. Dieses besteht aus einem
- Selbsterkundungsverfahren (Modul A, online Self-Assessment) und einem
- elektronischen Zulassungstest (Modul B).
Der elektronische Zulassungstest wird für den Verbund LEHRERiNNENBILDUNG – WEST von der PH Tirol (in Innsbruck) und der PH Vorarlberg (in Feldkirch) durchgeführt.
Von den StudienwerberInnen wird ein Kostenbeitrag von 50 € erhoben, der über die Plattform https://www.zulassunglehramt.at während der Registrierungsfristen online einzuzahlen ist!
Das Eignungsfeststellungsverfahren findet nur einmal im Studienjahr statt.
Für die Unterrichtsfächer Bewegung und Sport, Bildnerische Erziehung, Instrumentalmusikerziehung, Musikerziehung und Technisches und Textiles Werken ist zusätzlich die erfolgreiche Absolvierung einer Ergänzungsprüfung bzw. künstlerischen Zulassungsprüfung in dem jeweiligen Unterrichtsfach notwendig. Sie müssen sich für diese Prüfungen an der zuständigen Institution (Universität Innsbruck für Bewegung und Sport; Universität Mozarteum für Bildnerische Erziehung, Instrumentalmusikerziehung und Musikerziehung; PH Tirol für Technisches und Textiles Werken) selbständig anmelden. Nähere Informationen dazu finden Sie etwas weiter unten.
1.2. Eignungsfeststellungsverfahren – Ablauf:
COVID-19: ANPASSUNGEN DES AUFNAHMEVERFAHRENS Der Ablauf des allgemeinen Aufnahmeverfahrens für das Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung für das Studienjahr 2020/21 wird aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgeändert: WICHTIG: |
1.3 Detailierte Ablaufbeschreibung:
Haupttermin (ab 2. März 2020) |
a) 2. März 2020 (09:00 Uhr) bis 15. Mai 2020 (23:59 Uhr): Registrierung und Absolvierung des Selbsterkundungsverfahrens
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Nebentermin (ab 1. Juli 2020) |
a) 1. Juli 2020 (09:00 Uhr) bis 14. August 2020 (23:59 Uhr): Registrierung und Absolvierung des Selbsterkundungsverfahrens
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2. Ergänzungs- / Zulassungsprüfungen
Voraussetzung: bestandenes Allgemeines Aufnahmeverfahren
künstlerische Eignung für
- Bildnerische Erziehung: Informationen zur Ergänzungsprüfung
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Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung: Informationen zur Ergänzungsprüfung
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Technisches und Textiles Werken: Informationen zur Ergänzungsprüfung
sportliche Eignung für
- Bewegung und Sport: Informationen zur Ergänzungsprüfung
3. Zulassung
Nach dem positiven Abschluss der Eignungsfeststellung (Absolvierung des Allgemeinen Aufnahmeverfahrens und ggf. Ergänzungs-/Eignungsprüfung(en), müssen sich die StudienwerberInnen verpflichtend ab Mitte Juni 2020 online bewerben. Bitte rufen Sie die online Bewerbung über die Kurzprofile der Unterrichtsfächer/Spezialisierung auf: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/abschluss/#la
Die persönliche Zulassung zum Lehramtsstudium erfolgt daran anschließend von 6. Juli bis 30. September 2020 (Allgemeine Zulassungsfrist) in der Studienabteilung der Universität Innsbruck oder an der PH Vorarlberg. Bitte informieren Sie sich über die genauen Durchführungsregelungen, insb. der Einhaltung der Covid-19 Sicherheitsbestimmungen, auf den Webseiten der Studienabteilungen der Universität Innsbruck und der PH Vorarlberg. Nähere Informationen unter http://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/.
Mit der Zulassung zum Lehramtsstudium sind die Studierenden automatisch Studierende aller fünf Universitäten und Hochschulen des Verbunds „LehrerInnenbildung West“.
Kontakt
Für Auskünfte zum Studium betreffend Sekundarstufe Allgemein wenden Sie sich bitte an die betreffende Ausbildungsstätte, z.B. Studienabteilung Universität Innsbruck bzw. Studienberatung Universität Innsbruck
Bei Fragen zur Zulassung zum Studium (nach Absolvierung des Aufnahmeverfahrens) wenden Sie sich bitte ebenfalls an die betreffende Ausbildungsstätte, z. B. Studienabteilung Universität Innsbruck
Bei Fragen zur Durchführung des Aufnahmeverfahrens Modul A & B wenden Sie sich bitte an:
Für Tirol:
aufnahmeverfahren@ph-tirol.ac.at
Tel: +43 512 / 59923 3105
Ansprechperson: Mag. Dietmar Knitel
Studienwerber/innen mit Beeinträchtigungen können sich für abweichende Prüfungsmethoden ebenso an Herrn Mag. Dietmar Knitel wenden.
Für Vorarlberg:
studienberatung@ph-vorarlberg.ac.at
Frau Nicol Vonderleu, B.Ed. (Primarstufe)